Gleichstellungspolitik der Europäischen Union
Frauen und Politik – das passte vor einigen Jahrzehnten überhaupt nicht zusammen. Alle politischen Belange wurden von autonomen karrierebewussten Männern in die Hand genommen und Frauen nahmen lediglich untergeordnete berufliche Ränge ein. Das hat sich mittlerweile geändert, denn auch Frauen kleiden heute sehr hohe politische Positionen und sind durchaus in der Lage, sich in einer von Männern vorherrschenden Domäne durchzusetzen. Dennoch sind Frauen noch immer unterrepräsentiert und oftmals werden Forderungen laut, dass doch mehr Frauen Einfluss im politischen Weltgeschehen und auch gesellschaftlich haben sollten. Hier taucht immer wieder der Begriff „Gender Mainstreaming“ auf, der erstmals im Jahre 1985 auf der dritten UN-Weltfrauenkonferenz erwähnt wurde und seither innerhalb der Europäischen Union konsequent angestrebt wird.
Gender Mainstreaming bedeutet nichts anderes als eine Sicherstellung einer Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung. Frauen und Männer sollen auf allen gesellschaftlichen Ebenen gleichgestellt sein – unabhängig von ihren Lebenslagen und Einstellungen. Diskriminierung und Benachteiligung sollen vermieden und beide Geschlechter gleichermaßen akzeptiert und gefördert werden.
Nachdem man das Gender Mainstreaming Anfang der 90er Jahre propagierte, wurde in den Amsterdamer Verträgen von 1997 sogar ein Konzept zum offiziellen Ziel der Gleichstellungspolitik der EU entworfen. Dieses Konzept beinhaltet Vertragsbestimmungen und Maßnahmen mit Zielen der Gleichstellung von Frau und Mann, welche bereits in der Gemeinschaftscharta von 1989 erwähnt wurden.
Ein wichtiger Punkt in dem Vertrag ist der gleichberechtigte Zugang zu Beschäftigung und gerechte Lohnverteilung nach dem Leistungsprinzip und nicht etwas nach dem Geschlecht. Auch gute Arbeitsbedingungen und sozialer Schutz sind für beide Geschlechter gleichermaßen von Bedeutung, ebenso wie permanenter Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Frauen und Männer sollten die gleichen Aufstiegschancen besitzen und sowohl berufliche als auch familiäre Pflichten vereinbaren können.
Die Vertragspunkte sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie dienen als Richtlinie zur Gleichstellungspolitik der Länder der EU.
Es gibt immer wieder neue Projekte, die das Gender Mainstreaming hervorheben und die Wichtigkeit einer Gleichstellung in der EU betonen. Dazu zählt zum Beispiel der „Fahrplan der Gleichstellung“ (2006-2010), welcher sechs Aktionsbereiche aufzeigt, die eine Umsetzung der Gleichstellung erleichtern sollen. Frauen und Männer sollen demnach die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit haben, Beruf- und Privatleben vereinbaren können und in Entscheidungsprozessen gleichermaßen mitwirken, um zu ausgewogenen Ergebnissen zu kommen. Außerdem darf es keine geschlechtsbezogene Gewalt geben und Geschlechterstereotype müssen beseitigt werden. In der Außen- und Entwicklungspolitik sollten Frauen und Männer gleichgestellt sein.
